Strukturen & Leitungsgremien

 
Der Stadtkirchenbezirk Heidelberg als rechtliche Einheit von Kirchengemeinde und Kirchenbezirk
Der Stadtkirchenbezirk Heidelberg umfasst 10 Pfarrgemeinden, 3 Personalgemeinden, das Diakonische Werk, das Kinder- und Jugendwerk sowie die Angebote der offenen Jugendarbeit, Erwachsenenbildung und Citykirche, Klinikseelsorge, Hochschulseelsorge, Ökumene im öffentlichen Diskurs und die Evangelische Kirchenverwaltung. Er leistet übergreifende kirchliche Arbeit in besonderen Situationen, für besondere Zielgruppen mit Blick auf die gesamte Stadtgesellschaft.
 

Die Leitungsgremien des Stadtkirchenbezirks sind Synode und Stadtkirchenrat.  Die Synode ist das Kirchenparlament, das alle sechs Jahre von einer aus dem Kirchenbezirk zusammengesetzten Wahlversammlung gewählt wird. Die Vorarbeit für wichtige Entscheidungen wird in verschiedenen Gremien und Ausschüssen geleistet. Der Stadtkirchenrat ist gemäß der Grundordnung der evangelischen Kirche in Baden (Art. 43) "verantwortlich für alle Leitungsaufgaben, die nicht der Bezirkssynode, der Dekanin bzw. dem Dekan oder der Schuldekanin bzw. dem Schuldekan vorbehalten sind".

 
Die Heidelberger Stadtsynode
Die amtierende Heidelberger Stadtsynode hat in ihrer Sitzung am 26./27. Februar 2026 neu konstituiert. Die Stadtsynode leitet gemeinsam mit den anderen Organen den Stadtkirchenbezirk und beschließt den Haushalt, also die finanziellen Rahmenbedingungen. Weiterhin trägt sie dafür Sorge, dass Lehre, Gottesdienst und Unterricht dem Auftrag der Kirche gerecht werden. Die Synode informiert sich über kirchliche und gesellschaftliche Vorgänge im Stadtkirchenbezirk, sie nimmt öffentlich Stellung und berät den Stadtkirchenbezirk in wichtigen Angelegenheiten. 
 
Den Synodenvorsitz hat Dr. Lothar Bauerochse, Stellvertreter*innen sind Katrina Klix und Pfarrer Dr. Hans-Christof Meier.
Dem Stadtkirchenrat sitzt kraft Amtes der Dekan Dr. Christof Ellsiepen vor.
Dekanstellvertreter ist Pfarrer Dr. Fabian Kliesch.
Das Schuldekanat wird von Dr. Beate Großklaus geleitet.
 
Die Stadtsynode tagt in öffentlicher Sitzung.
Die Termine 2026 finden statt am:
26./27.02. (konstituierende Sitzung der neuen Stadtsynode)
07.05., 18.06. und 12.11.
 
Wer entscheidet was?
Die Pfarrgemeinden haben die Aufgabe, kirchliches Leben im Wohnbereich der Menschen inhaltlich (geistlich) zu gestalten. Dazu gehören Gottesdienste und Feste, Kindergärten (Religionspädagogik), Bildungsarbeit, Nachbarschaftliche Diakonie (z.B. Nachbarschaftshilfe), Kontakt zu Stadtteilvereinen sowie die Konkrete Ökumene in den Stadtteilen. Der Ältestenkreis ist zuständig für die inhaltliche Arbeit der jeweiligen Pfarrgemeinde, er verwaltet das dafür zugedachte Budget. In Bau- und Personalangelegenheiten hat er Mitwirkungsrechte, um die Perspektive der Pfarrgemeinde vor Ort einzubringen.
Der Stadtkirchenbezirk ist als juristische Person zuständig für alle rechtlichen Angelegenheiten mit Dritten, d. h. er ist Inhaber der kirchlichen Konten, schließt Arbeitsverträge, beauftragt Firmen etc.