Die Beratung steht unter Schweigepflicht! Wir kommunizieren in Gebärdensprache und/oder Lautsprache
Die Beratung steht offen für:
- gehörlose, schwerhörige und ertaubte Menschen,
- deren Angehörige und Freunde und
- andere Einrichtungen, die mit Hörgeschädigten in Kontakt stehen.
Beratung und Unterstützung: Was machen wir?
- Fragen zur Hörschädigung
- Nachteilsausgleich für behinderte Menschen
- Beantragung von Sozialleistungen
- Beantragung von Hilfsmitteln
- Beratung zu Familie und Partnerschaft
- Beratung gehörloser Eltern
- Gruppenangebot für gehörlose Eltern mit ihren Kindern
- Soziale Notlagen
- Fragen zu Wohnung und Unterkunft
- Beratung bei finanziellen Schwierigkeiten
- Sucht und psychische Belastungen
- Hilfen im Alter
- Einrichtung von gesetzlichen Betreuungen
- Vermittlung
- in Reha- und Kureinrichtungen
- zu Selbsthilfegruppen, Schwerhörigen- und Gehörlosenvereinen
- zu Gebärdensprach-DolmetscherInnen
- Standards Sozialberatung:
Quelle: Hole-Euchner








