ARG Nutzungsordnung

 

ARGHeidelberg 

Arbeitsstelle für Religionsunterricht und Gemeindearbeit -

In Kooperation geführte Medienstelle der  Evangelischen Kirchenbezirke Heidelberg und Südliche Kurpfalz

sowie der Erzdiözese Freiburg, vertreten durch das Institut für Religionspädagogik


 

NUTZUNGSORDNUNG

 
 
 
MEDIENNUTZUNG
 
 
1. Auftrag der ARG sowie nutzungsberechtigte Personen
 
Die ARG (Arbeitsstelle für Religionsunterricht und Gemeindearbeit) ist eine in Kooperation geführte Medienstelle zwischen dem Evangelischen Kirchenbezirk Heidelberg, dem Evangelischen Kirchenbezirk Südliche Kurpfalz sowie der Erzdiözese Freiburg, vertreten durch das Institut für Religionspädagogik.
Ihre Aufgabe ist die Unterstützung der Religionslehrerinnen und Religionslehrer, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Lehramtsstudierenden im Fach Evangelische und Katholische Theologie / Religionspädagogik bei der Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung im Rahmen der Bildungspläne aller Schularten in Baden-Württemberg. Erzieherinnen und Erziehern bietet die ARG für die Umsetzung des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kinder­tageseinrichtungen Beratung und Hilfe an.
Ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitende der Kirchengemeinden und in der Schulpastoral / Schulseelsorge Tätige finden ebenfalls Beratung und geeignete Medien.
Die ARG dient der Beratung, Begegnung und dem fachlichen Austausch.
Die ARG Heidelberg stellt Nutzerinnen/Nutzern aus der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche Baden zum Einsatz in diesem geografisch und lizenzrechtlich definierten Bereich Medien zur Verfügung.

 
2. Anmeldung
Die Nutzerin/der Nutzer erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den durch die ARG Heidelberg im Auftrag der Evangelischen Kirche Heidelberg, des Evangelischen Kirchenbezirks Südliche Kurpfalz und der Erzdiözese Freiburg, vertreten durch das Institut für Religionspädagogik, bereit gestellten Angeboten.
Die Nutzerin/der Nutzer darf dieses Nutzungsrecht nicht durch Weitergabe der Medien an Dritte übertragen. Gleiches gilt für das Login zum Online-Katalog der ARG Heidelberg.
 
 
3. Jugendschutzbestimmungen
Die Nutzerin/der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass der Einsatz der Medien auf Basis der Jugendschutzbestimmungen und damit der jeweils gültigen Freigabeentscheidung der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) bzw. der USK (Unterhaltungssoftware Selbst­kontrolle) erfolgt. Die entsprechenden Kennzeichnungen sind auf den Medien angebracht.
 
4. Ausschluss von Gewährleistung
Die auf Datenträgern gespeicherte Software wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung überlassen. Für Schäden an Hard- und Software durch die Verwendung der Programme sowie das ordnungsgemäße Funktionieren der überlassenen Software übernimmt die ARG Heidelberg keine Haftung.
 
5. Sorgfaltspflicht
Die Nutzerin/der Nutzer haftet für alle von ihr/ihm verursachten Beschädigungen und bei Verlust der Medien. Sorgfältiger Umgang mit den ausgeliehenen Medien wird vorausgesetzt.
 
6. Urheberrechte
  •      Urheberrechte dürfen nicht verletzt werden und sind bezüglich jeder Art von Medien einzuhalten; z.B. durch Nutzung der Medien außerhalb des in dieser Nutzungsordnung beschriebenen Kontextes.
  •      Das Kopieren von ausgeliehenen CDs und DVDs, auch zu privaten Zwecken, ist untersagt.
  •      Bei ausgeliehenen Printmedien dürfen zur Veranschaulichung des Unterrichts und zur Lehre an Bildungseinrichtungen zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 % eines Werkes vervielfältigt und verbreitet werden. Abbildungen, einzelne Artikel aus Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften, vergriffene Werke und Werke geringen Umfangs (<25 Seiten) dürfen vollständig genutzt werden. An Schulen dürfen Schulbücher und sonstige für den Schulunterricht erstellte Werke grundsätzlich nicht – auch nicht in geringem Umfang – verfügbar gemacht werden. Gänzlich verboten ist auch die Vervielfältigung von Noten ohne die Zustimmung des Rechteinhabers. (§ 60a UrhG)
  •      Die ARG Heidelberg gewährleistet bei filmischen Medien, dass diese mit den erforderlichen Rechten für die (sogenannte öffentlich-nicht-gewerbliche) Nutzung in Bildungskontexten ausgestattet sind und im schulischen Rahmen eingesetzt werden können.
  •      Im Blick auf die Rechte an der Film-Musik gilt beim Einsatz von Filmen in der Schule gegenwärtig (19.6.2018) ein Rahmenvertrag des Kultusministeriums: GEMA-Gebühren sind damit bereits abgegolten. Werden von der ARG Heidelberg bereit gestellte DVDs im kirchlichen Kontext eingesetzt, dann ist die GEMA-Vergütung über Rahmenverträge beider Konfessionen geregelt. Diese Film-Vorführungen sind somit GEMA-vergütungsfrei, aber GEMA-meldepflichtig.
 
 
VERLEIHBEDINGUNGEN
 
 
7. Ausleihe und Kosten
Die Benutzung der Medienstelle ist kostenfrei. Lediglich für anfallende Kopien bzw. Materialkosten ist ein Unkostenbeitrag zu entrichten. Die Medien der ARG stehen der Nutzerin/ dem Nutzer in der Regel für vierzehn Tage zur Verfügung. Falls die Nutzerin/der Nutzer die Medien länger braucht und diese nicht durch Dritte vorbestellt sind, kann die Leihfrist bis zu vier Mal um weitere vierzehn Tage verlängert werden. Danach muss das Medium in der ARG vorgelegt werden.
Ausgenommen von der Verlängerung sind: Epson-Projektor und iPads.
Die Medien können persönlich oder telefonisch während der Öffnungszeiten der ARG verlängert werden. Bei Verlängerung per E-Mail gilt: Zwei Werktage vor Ablauf der Leihfrist muss verlängert werden. Durch die Bestätigung der ARG per E-Mail wird die Verlängerung gültig. Es können i.d.R. maximal 20 Medien auf einmal entliehen werden.
Keine Verlängerung ist bei den Medien möglich, deren Rückgabe von der ARG bereits angemahnt wurde. Vorbestellungen von Medien sind möglich.
 
8. Mahnverfahren und Ersatzbeschaffung
 
Bitte beachten Sie: Der Nutzer / die Nutzerin achtet eigenverantwortlich auf die Einhaltung der Ausleihfristen. Es erfolgt i.d.R. keine Information oder schriftliche Mahnung seitens der ARG über eine Terminüberschreitung.
 
Das Mahnverfahren gilt wie folgt:
 
a. Die Verzugsgebühren pro Medium und angefangener Woche betragen 1,00 €.
b. Bei Beschädigung eines entliehenen Mediums, dessen Verlust oder Überziehung der
    Ausleihfrist von über 4 Wochen wird der / die säumige Nutzer/in darüber informiert, dass die ARG eine baldige Ersatzbeschaffung
    vornimmt. Die dabei entstehenden Kosten trägt der / die Entleiher/in.
    Der Nutzer / die Nutzerin kann nach Absprache das fehlende Medium auch selber beschaffen und der ARG als Ersatz zur Verfügung 
    stellen. (Dies gilt nicht für iPads und Epson-Projektor)
c. In beiden Fällen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr je Medium in Höhe von 15,00 € erhoben.
d. Ferienzeiten werden bei der Berechnung der Verzugsgebühren ausgeklammert.
 
 
9. Entgeltregelung
Die Ausleihe der Medien ist in der Regel kostenlos. Für besondere Serviceleistungen werden, einmalig oder Pfandleihe, folgende Entgelte erhoben:
 
Epson – Projektor                                                                                                   2.50€
 
iPads einzeln (Pfandgebühr)                                                                                    10.00€
 
iPads im Koffer (Pfandgebühr)                                                                                25.00€
 
10. Ausschluss vom Verleih
 
Im Falle wiederholter Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht oder gegen die Verpflichtung zu pünktlicher Rückgabe kann zeitweise oder gänzlich der Ausschluss vom Verleih ausgesprochen werden. Zuvor erfolgt eine schriftliche Ankündigung mit einer letztmaligen Aufforderung zur Beachtung der mit der Nutzung von Medien verbundenen Pflichten.
 
 
DATENSCHUTZ
 
 
11. Kundendaten
 
Bei der Erstellung des Kundenkontos in der Verleih-Software als Voraussetzung für die Bereitstellung der Angebote der ARG Heidelberg und bei der Nutzung des Medienverleihs selbst werden personenbezogene Daten erhoben bzw. mit den entsprechenden Vorgängen der Nutzerin/des Nutzers verknüpft. Dies geschieht in einem Umfang und mit dem Ziel, die rechtmäßige Erfüllung der Aufgaben bei der Durchführung des Ausleihverfahrens zu ermöglichen. Zu den zu erfassenden Kundendaten gehören auch, soweit vorhanden, E-Mail-Adresse und Nummer des (Mobil-)Telefons. - Diese personenbezogenen Daten werden entsprechend den Vorschriften des KDG (Katholisches Datenschutzgesetz) behandelt.
 
12. Ausleihdaten
 
Die Ausleihinformationen werden nach Rückgabe der Medien in der Verleih-Software gelöscht. Auf Wunsch der Nutzerin/des Nutzers besteht jedoch die Möglichkeit, die Ausleihhistorie zu speichern, um z.B. bei künftigen Leihvorgängen auf diese Information zugreifen zu können. Diese Funktion wird in der Verleih-Software nur dann aktiviert, wenn die Nutzerin / der Nutzer zuvor eine
entsprechende Einverständnis-Erklärung unterschrieben hat. Dieses Dokument wird anschließend in der ARG Heidelberg aufbewahrt.
 
13. Auskünfte
 
a. Über die Daten von Nutzerinnen/Nutzern werden nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen Auskünfte erteilt.
b. Die das Angebot der ARG Heidelberg nutzenden Personen haben das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen 
    Daten sowie die auf die Berichtigung oder vollständige Löschung des Kundenkontos.

Weitere, detaillierte Hinweise zum Datenschutz finden sich im Anhang dieser Nutzungsordnung.
 
ANERKENNUNG DIESER NUTZUNGSORDNUNG
 
  •      Diese Nutzungsordnung ist durch Auslage in der ARG Heidelberg sowie durch Publikation in deren Website und im Online-Katalog öffentlich.
  •       Neuen Nutzerinnen / Nutzern wird die Nutzungsordnung ausgehändigt oder digital zur Verfügung gestellt.
  •       Eine Nichtbeachtung der Nutzungsordnung kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem kann bei Verstoß der Nutzerin / dem Nutzer die Berechtigung zur Nutzung des Medien-Angebotes entzogen werden. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
  •      Bei Inanspruchnahme der Dienstleistung der ARG Heidelberg akzeptiert die Nutzerin / der Nutzer die oben genannten Bedingungen.
  •     Über aktualisierte Fassungen dieser Nutzungsordnung wird die Nutzerin/der Nutzer per Mail in Kenntnis gesetzt. Eine Mail-Kommunikation erfolgt in der Regel auch bei Anlässen, die den üblichen Geschäftsbetrieb dieser Einrichtung betreffen, wie z.B. Änderung der Öffnungszeiten oder kurzfristige Schließung aufgrund besonderer Ereignisse.
  •      Ältere Fassungen verlieren mit der jeweils aktuellen Version ihre Gültigkeit.
 
Anhang
 
Hinweise zum Datenschutz
 
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihrer Ausleihe von Medien in den Religionspädagogischen Medienstellen unter Nutzung der BVS eOPAC – IBTC – Bibliothekssoftware ist die Erzdiözese Freiburg, vertreten durch das Institut für Religionspädagogik, Habsburgerstraße 107, 79104 Freiburg, info@irp-freiburg.de, auch handelnd durch ihre IT- und Logistik-Dienstleister. Der Datenschutzbeauftragte ist mit gleicher Postanschrift, oder per E-Mail an datenschutz@ordinariat-freiburg.de erreichbar. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt das KDG (Gesetz über den kirchlichen Datenschutz).
 
Ihre personenbezogenen Daten sind die Angaben aus Ihrer Registrierung in der BVS eOPAC – IBTC – Bibliothekssoftware am Medienportal und sonstige Angaben, auch aus unserer weiteren persönlichen, telefonischen, elektronischen und postalischen Kommunikation. Ihr Name und Ihre Anschrift sind für die schriftliche Zusendung von Informationen Voraussetzung, Ihre E-Mail-Adresse für die elektronische Zusendung - alle übrigen Angaben sind freiwillig.
Wir verarbeiten Ihre Daten für die Nutzung des Online-Kataloges und Ihrem damit verbundenen Leserkonto (§ 6 Abs.1 c KDG), außerdem für die Bereitstellung möglichst für Sie passender Informationen, um eine möglichst umfassende Nutzung des Angebotes unserer Religionspädagogischen Medienstellen zu ermöglichen (§ 6 Abs.1 g KDG). Informationen zu unseren Angeboten senden wir per E-Mail nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung (§ 6 Abs.1 b KDG).
Vertragsbezogene Daten werden nach den gesetzlichen Vorschriften für höchstens 6 bzw. 10 Jahre aufbewahrt (§§ 147 AO, 257 HGB, § 6 Abs.1 d KDG), darüber hinaus nach der Archivordnung der Erzdiözese. Ihre Daten als Nutzer unserer Religionspädagogischen Medienstellen werden aufbewahrt, solange der Zweck fortbesteht bzw. bis Sie der Verarbeitung widersprechen oder eine für die Verarbeitung erforderliche Einwilligung widerrufen.
Sie haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Rechte auf Auskunft (§ 17 KDG), Berichtigung (§ 18 KDG), Einschränkung der Verarbeitung (§ 20 KDG), Datenübertragbarkeit (§ 22 KDG), Widerspruch gegen die Verarbeitung (§ 23 KDG) und Löschung (§ 19 KDG) sowie das Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsicht (§ 48 KDG).
Widerspruchs-/Widerrufsrecht: Wenn Sie eine erteilte Einwilligung widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder aufgrund Ihrer besonderen Situation widersprechen möchten, genügt jederzeit Ihre Mitteilung an die oben genannten Kontaktdaten.
 
Stand: 15.03.2021
 

Arbeitsstelle für Religionsunterricht und Gemeindearbeit

ARG

Veit-Stoß-Str. 7

69126 Heidelberg

O 62 21-37 29 47

arg@ekihd.de

arg-heidelberg@irp-medienberatung.de                                  

www.ekihd.de/medienstelle

 

Die ausführlichen Bedingungen für den Medienverleih hängen ebenfalls in der ARG aus.