Heidelberg, 16.10.2023. Zur Sitzung der Stadtsynode am 12. Oktober 2023 waren die Synodalen und Gäste zahlreich erschienen. Die Prälatin für Nordbaden, Frau Heide Reinhard, wurde als Gast begrüßt, ebenso Herr Kai Tröger-Methling, Leiter der Rechtsabteilung im EOK.
Die Stadtsynode hat die Aufgabe, die wesentliche Ausrichtung der kirchlichen Arbeit im Stadtkirchenbezirk zu beraten und dem Stadtkirchenrat Empfehlungen über die einzuschlagende Richtung zu geben. Dies sollte an diesem Abend geschehen hinsichtlich der Frage, welches der beiden möglichen Strukturmodelle für die übergemeindliche Kooperation in Heidelberg weiterverfolgt werden soll. Zur Debatte standen zwei Optionen:
In Modell A wird eine Gruppe von Pfarrgemeinden in einem Kooperationsraum zusammengefasst. In Modell B werden alle Pfarrgemeinden, inklusive thematisch ausgerichteter Arbeit wie Klinikseelsorge und Kinder- und Jugendarbeit, im Stadtkirchenbezirk Heidelberg in einen einzigen großen Kooperationsraum zusammengefasst.
In Modell A wird eine Gruppe von Pfarrgemeinden in einem Kooperationsraum zusammengefasst. In Modell B werden alle Pfarrgemeinden, inklusive thematisch ausgerichteter Arbeit wie Klinikseelsorge und Kinder- und Jugendarbeit, im Stadtkirchenbezirk Heidelberg in einen einzigen großen Kooperationsraum zusammengefasst.
Zum Hintergrund: In beiden Fällen bleiben die Pfarrgemeinden und ihre Ältestenkreise mit ihren Rechten und Pflichten erhalten, eine Pfarrperson würde einer Pfarrgemeinde zugeordnet und die Budgetzuteilung würde wie bisher weiterlaufen. Die Pfarrer*innen, Diakon*innen und hauptamtlichen Kantor*innen bilden bei Modell A eine Dienstgruppe für jeden Kooperationsraum, während sie bei Modell B in einer Dienstgruppe für den gesamten Kirchenbezirk zusammenarbeiten. Der Unterschied zwischen beiden Modellen besteht darin, dass übergemeindliche Kooperation bei Modell A nur die am Kooperationsraum beteiligten Gemeinden umfasst, während bei Modell B von Anfang an heidelbergweit gedacht und gestaltet werden kann.
Zunächst berichteten Teilnehmer*innen aus einem Workshop, der am 4. Oktober stattgefunden hatte mit dem Ziel, einem großen Kreis von Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich aus verschiedenen Perspektiven mit den Chancen und Möglichkeiten, aber auch mit den Bedenken und den Risiken beider Modelle zu befassen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Teilnehmenden aus allen Perspektiven die Chancen der beiden Modelle sehr klar identifizierten, aber auch die Risiken deutlich benannten.
Hierauf folgte ein Bericht von Pfarrer*innen, Diakon*innen und Kantoren zu ihrer Arbeit an den Modellen im Rahmen der Pfarrkonferenz am 6. und 7. Oktober 2023. Hier standen Fragen mit Relevanz für die Umsetzung der jeweiligen Modelle im Vordergrund, weniger der Charakter der Modelle selbst.
Herr Tröger-Methling referierte im Anschluss zu rechtlichen Fragen, die mit beiden Modellen verbunden sind. Er stellte fest, dass Heidelberg in der Evangelischen Landeskirche in Baden der einzige Stadtkirchenbezirk ist, der das Kooperationsraummodell B in Erwägung zieht. Er berichtete weiter, zu welchen konkreten Fragen das existierende „Erprobungsgesetz Kooperationsräume“ bereits Regelungen enthält.
Im Ganzen ist es so, dass Modell A hier bereits weitgehend rechtlich geklärt ist. Anders sieht es für Modell B aus. Hier müssten eine Reihe von Fragen neu geregelt werden (Pfarrwahl, Pfarrberufungen, Mitarbeit Ehrenamtlicher in thematischen Beiräten, Zusammensetzung der Synode). Er sicherte der Synode zu, dass es für beide Modelle juristische Lösungen gebe, dass aber die Klärung der Fragen und ihre Umsetzung in Rechtsvorschriften Zeit benötige und der Aufwand nur für ein Modell geleistet werden könne. Alle sich im Laufe des Prozesses ergebenden Fragen zur Umsetzung könnten bis Ende 2024 ausgehandelt werden.
In der anschließenden offenen Aussprache im Plenum kam zum Ausdruck, dass bezüglich des Modells B viele inhaltliche und rechtliche Fragen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt sind, während diese für das Modell A bereits angesprochen und zum Teil auch geklärt wurden. Angesichts des Planungshorizonts von 10 sich bis 15 Jahren gab es aber auch Stimmen, die zum jetzigen Zeitpunkt für den größeren Schritt (Modell B) plädierten.
Vor der anschließenden Abstimmung zu einer Empfehlung von Modell A oder B, die als geheime Wahl angesetzt war, wurde ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt mit dem Ziel, den Empfehlungsbeschluss in der Synode zu vertagen. Dem schloss die Mehrheit der Synodalen sich nicht an. Die nachfolgende Wahl ergab eine knappe Mehrheit für Modell B. Damit empfiehlt die Stadtsynode der Evangelischen Kirche in Heidelberg dem Stadtkirchenrat, das Modell B weiter zu verfolgen und die Voraussetzungen für dessen Umsetzung zu schaffen.
Prälatin Heide Reinhard schloss die Synode mit einem Segenswort.
Text: Dr. Ruth Hildebrandt, Vorsitzende der Stadtsynode


