Wahlversammlung zur Stadtsynode am 07.02.2026 – Spontankandidatur möglich

- 27.01.2026 - 

Sie möchten sich in der Synode einbringen, aber haben die Bewerbungsfrist versäumt?
 
Am Samstag, 7. Februar 2026, tritt die Wahlversammlung in der Heiliggeistkirche zusammen, um aus dem Kreis der Kandidierenden die Mitglieder der neuen Stadtsynode der Evangelischen Kirche in Heidelberg zu wählen.
 
Auf der Wahlversammlung selbst besteht mit der Spontankandidatur die letzte Gelegenheit, auf den Stimmzettel aufgenommen zu werden und sich für die Stadtsynode zur Wahl zu stellen.

Bis 17. Januar 2026 konnten Ehrenamtliche und Hauptamtliche eine Bewerbung als Kandidatin oder Kandidat zur Stadtsynode einreichen, um bei der Wahlversammlung am Samstag, 7. Februar 2026, von 9 bis 13 Uhr, in der Heiliggeistkirche als Kandierende auf den Stimmzetteln zu stehen. 
 
Wenn Sie die Bewerbungsfrist für die schriftliche Bewerbung versäumt haben, aber mit Ihrer Stimme die Evangelische Kirche in Heidelberg in der Stadtsynode mitgestalten und Ihre Perspektive einbringen möchten, haben Sie noch eine letzte Chance, zu kandidieren. Die Rechtsverordnung eröffnet für diesen Fall die Möglichkeit der Spontankandidatur auf der Wahlversammlung.
 
In der Wahlversammlung werden 34 Ehrenamtliche und 10 Hauptamtliche aus der Dienstgruppe der Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakoninnen und Diakone und Kantorinnen und Kantoren über zwei Wahllisten als Synodale mit Stimmrecht gewählt. Darüber hinaus werden 14 Ehrenamtliche und 4 Hauptamtliche auf zwei Nachrückerlisten gewählt, die gemäß der Reihenfolge auf der jeweiligen Liste ausscheidende Synodenmitglieder ersetzen und im Bedarfsfall als Stellvertretung für stimmberechtigte Synodale fungieren. Die aus der Wahl hervorgehende Stadtsynode wählt aus ihrer Mitte den Stadtkirchenrat, wählt die Leitungsämter unserer Kirche (Dekanin bzw. Dekan, Schuldekanin bzw. Schuldekan, Dekanstellvertretung, Synodenvorsitz), beschließt den Haushalt und berät alle wesentlichen Fragen des kirchlichen Lebens.
 
Kandidieren können alle Mitglieder der Evangelischen Kirche in Heidelberg ab 18 Jahren sowie die Mitglieder der Dienstgruppe.
 
Für spontane Kandidaturen auf der Wahlversammlung gilt:
Bitte finden Sie sich zu Beginn der Wahlversammlung um 9 Uhr in der Heiliggeistkirche ein und melden ihre Kandidatur zu dem Zeitpunkt an, an dem spontane Bewerberinnen und Bewerber offiziell aufgefordert werden, ihre Kandidatur zu verkünden. Es müssen sowohl ein Nachweis über das Erreichen des Mindestalters von 18 Jahren per Ausweisdokument als auch ein Nachweis über die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche in Heidelberg vor Ort vorgelegt werden. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich. Eine Bescheinigung über die Kirchenmitgliedschaft kann zu den Öffnungszeiten im jeweiligen Pfarramt oder in der Evangelischen Kirchenverwaltung angefordert werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass es zu Bearbeitungszeiten kommt. 
 
Wir freuen uns über Ihre Bereitschaft, zu kandidieren. Jede Kandidatur trägt dazu bei, dass sich die Vielfalt unserer Gemeinden, Einrichtungen und Arbeitsfelder auch in der Zusammensetzung der neuen Stadtsynode widerspiegelt.